COOKIE-AUSWAHL - Cookiebot.at - EU-Gesetz konform - LÖSUNG
DER COOKIEBLOCKER COOKIEBOT KANN IN JEDE WEBSITE / JEDES WEBSYSTEM INTEGRIERT WERDEN
Am 1.10.2019 hat der EuGH entschieden, dass Cookies VOR DEM LADEN in die Seite vom Besucher AKTIV ausgewählt und erklärt werden müssen (es darf nichts vorher angehakt sein).
Wir haben die Lösung, Anfragen auf dieser Seite
oder per Email an Manfred Scheucher (autorisierter Händler von Cookiebot)
M +43-6641611053
Sie können sich auch direkt anmelden unter
https://manage.cookiebot.com/goto/signup?rid=RMDBB
weitere Informationen finden Sie unter "INFORMATIONEN / News"!
Die wichtigsten Dinge, die man als Website-Besitzer beachten sollte:
- Sie müssen dem Nutzer alle auf Ihrer Website verwendeten Cookies und Tracker im Klartext zur Verfügung stellen, damit er eine informierte Entscheidung über die Einwilligung oder den Widerruf der Einwilligung treffen kann.
- Sie müssen alle Cookies und Tracker auf Ihrer Website zurückhalten (außer denen, die für das Funktionieren Ihrer Website unbedingt erforderlich sind), bis Sie eine klare und ausdrückliche Zustimmung des Nutzers für jede Art von Cookie und Tracker erhalten haben.
- Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden und niemals z.B. als Bedingung für die Nutzung eines Dienstes.
- Sie sind für die Daten der Nutzer auf Ihrer Website verantwortlich. Es liegt an Ihnen, diese vor der Ausbeute durch Dritte zu schützen. Seien Sie sich bewusst, welche Tracker von Drittanbietern auf Ihrer Website beherbergt werden könnten, z.B. durch Video-Plugins und Social Media-Implementierungen
- Auch Schriften von Drittanbietern, welche Daten in die USA senden, sind betroffen (GoogleFonts, ...) - diese kann man mit einem CookieBot-Script blockieren bis zur Einwilligung



